Gutachten & UVV-Prüfung für Flurförderzeuge

SCHNELL - ZUVERLÄSSIG - KOMPETENT

Gutachten und UVV-Prüfung für Flurförderzeuge.


Das Sachverständigen Büro Frank Glienke ist im Bereich Flurförderzeuge wie zum Beispiel Gabelstapler oder Hubwagen für Sie da. In Deutschland gibt es nur sehr wenige professionelle Sachverständige auf diesem Gebiet. Daher werden oftmals Personen damit beauftragt die nicht über die nötige Qualifizierung verfügen. Wir sind der zuverlässige Partner an ihrer Seite. Bei Fragen zu Mängeln, Gutachten, UVV Prüfungen auf dem Gebiet von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern oder Hubwagen stehen wir ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.






Inspektion

Flurförderzeuge


Gabelstapler und Hubwagen weisen unterschiedlichste Bauformen, Tragfähigkeiten und Antriebskonzepte auf. Auf Grund der vielfältigen Einsatzgebiete von Flurförderzeuge ist es allein aus technischen und wirtschaftlichen Gründen ratsam ein qualifiziertes Gutachten oder eine detaillierte UVV Prüfung in Auftrag zu geben.

Die Überprüfung, Feststellung und Analyse von technischen Mängeln ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen und Unternehmen im Fall von Streitigkeiten, bei Unfällen, bei technischen Mängeln, für Bewertungen oder Versicherungsschäden. UVV Prüfungen werden von uns nach DGUV Vorschrift 68 vorgenommen.

Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0171-5100010 oder per Mail an info@fahrzeuggutachter.com

Prüfung von Flurförderzeugen


Wer Flurförderfahrzeuge wie Gabelstapler oder Hubwagen betreibt ist gesetzlich dazu verpflichtet diese in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Dieses gilt in den Punkten Sicherheit und Funktionsfähigkeit.

Besondere Beachtung findet dabei die die §§ 9 und 37 DGUV Vorschrift 68. In § 9 Abs. 1 DGUV V 68 werden Fahrer von Flurförderzeugen dazu angehalten während des Betriebes auf sicherheitsrelevante Mängel zu prüfen und eventuelle Mängel zu melden. In § 9 Abs. 2 DGUV V 68 wird der Unternehmer in die Pflicht genommen: Er muss alle Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, vor dem Weiterbetrieb des FFZ beheben.

Der Begriff „Unternehmer“ wird dabei weit gefasst und bezieht alle Vorgesetzten mit ein, denen Unternehmeraufgaben übertragen wurden.






Gabelstapler



Was wird bei einer UVV-Prüfung genau gemacht?


Im Rahmen der großen Prüfung nach FEM 4.004, die nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden (bei Einschichtbetrieb entspricht das ungefähr einem Jahr) durchzuführen ist, wird der allgemeine Zustand des FFZ und seiner Ausrüstung geprüft und beurteilt. Dabei werden vor allem folgende Funktionen und Bauteile überprüft:


  • - Lenkung
  • - Bremsen
  • - Bedienelemente
  • - Räder
  • - Antrieb,
  • - hydraulische Anlage
  • - Hubgerüst
  • - Hubketten,
  • - Lastaufnahmemittel
  • - Fahrerschutzdach

Auch Sitz, Beleuchtungsanlage, Beschilderung, Anhängervorrichtung und das Traglastdiagramm werden im Rahmen der Inspektion gecheckt.





Nachweis für Stapler- und Fluförderzeuge


Jede FFZ-Prüfung nach DGUV Vorschrift 68 wird von uns schriftlich dokumentiert und archiviert. Folgende Informationen sind im Prüfungsnachweis enthalten:


  • - Datum und Umfang der Prüfungen mit Angabe evtl. noch anstehender Teilprüfungen.
  • - Ergebnis der Prüfung mit Angabe festgestellter Mängel am Stapler.
  • - Beurteilung des Prüfers, ob gegen einen Weiterbetrieb des Staplers Bedenken bestehen.
  • - Angaben über erforderliche Nachprüfungen.
  • - Name und Anschrift des Prüfers.

Werden bei der Prüfung Mängel entdeckt, muss der Unternehmer deren Beseitigung im Prüfnachweis vermerken lassen. Der Prüfnachweis kann auch in der EDV geführt werden, muss dann jedoch durch geeignete Maßnahmen (Benutzername und persönliches Kennwort) vor unbefugtem Zugriff oder Manipulation geschützt werden. Geprüfte Stapler und FFZ erhalten nach erfolgreicher Prüfung eine Jahresplakette, die gut sichtbar am Gerät angebracht werden muss. Auf ihr ist abzulesen, welches Unternehmen die Prüfung durchgeführt hat, wann sie stattfand (Monat und Jahr) sowie wann die nächste Prüfung turnusmäßig ansteht. Werden bei der UVV Prüfung Mängel oder Schäden am Gerät, an einzelnen Bauteilen oder anderen sicherheitsrelevanten Elementen festgestellt, werden diese im Prüfnachweis protokolliert.

Gibt es Zusatzprüfungen für Stapler mit Verbrennungsmotoren?


Ergänzend zu den Vorschriften von DGUV V 68 müssen bei Dieselstaplern die Vorschriften der TRGS 554 beachtet werden. Diese schreiben eine Abgasmessung und die Überprüfung der Partikelfilteranlagen von Dieselstaplern mindestens im Jahresrhythmus oder alle 1.500 Betriebsstunden vor.

Treibgasbetriebene Stapler müssen gem. DGUV V 79 (ehemals BGV D34) jährlich oder alle 1.000 Betriebsstunden inspiziert werden, wenn Flüssiggas als Treibstoff eingesetzt wird. Ebenso schreibt diese Unfallverhütungsvorschrift vor, dass im Abstand von 6 Monaten der CO-Gehalt im Abgas von Flüssiggas-Staplern überprüft werden muss. Die Druckprüfung von Flüssiggastanks auf dem Betriebsgelände muss spätestens alle 10 Jahre erfolgen.

Was ist mit Staplern mit Straßenverkehrszulassung/amtlichem Kennzeichen? Sofern der Stapler mit einem amtlichen Kennzeichen zugelassen wurde, muss der Betreiber das FFZ zudem nach § 29 StVZO alle zwei Jahre einer Hauptuntersuchung und halbjährlich einer Sicherheitsprüfung unterziehen.

Müssen auch Ladegeräte für elektrische Stapler geprüft werden?


Die Prüfung der Ladegeräte ist in der DGUV V 3 (ehemals BGV A3) geregelt: Alle 4 Jahre müssen integrierte (ortsfeste) Ladegeräte geprüft werden. Bei externen, ortveränderlichen Ladegeräten muss die Prüfung gem. VDE 0702 einmal im Jahr, bei einer Fehlerquote von 2 Prozent oder mehr in halbjährlichem Abstand erfolgen.

BG-Vorschrift

Was ist mit den alten BG-Vorschriften?

Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 wurden die Systematik und die Nummerierung des Regelwerks der Unfallverhütungsvorschriften geändert. Dies wurde notwendig, da die beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und den öffentlichen Unfallversicherungsträgern fusionierten und sich dadurch Überschneidungen im Regelwerk ergaben.


Im Zuge der Überarbeitung wurden sämtliche Schriften in nur noch vier Kategorien eingeteilt:


  • - DGUV Vorschriften,
  • - DGUV Regeln,
  • - DGUV Grundsätze sowie
  • - DGUV Informationen.

Parallel dazu wird auch sukzessive das Nummerierungssystem der Schriften neu geordnet. Jede Publikation von „Vorschriften und Regelwerk der DGUV“ erhält dann eine eigene Kennzahl, die in der Regel sechsstellig ist. Eine Ausnahme bilden nur die Unfallverhütungsvorschriften, die eine ein- oder zweistellige Nummerierung aufweisen.

Die unterschiedlichen Hierarchieebenen des Regelwerks zum Arbeitsschutz in Deutschland sind wie eine Pyramide gestaltet und bauen aufeinander auf. Sie unterscheiden sich vor allem hinsichtlich ihres Konkretisierungsgrades: Während DGUV Vorschriften allgemeine Vorgaben machen, werden die Vorgaben in den DGUV Regeln und Grundsätzen sowie den daraus abgeleiteten DGUV Informationen immer konkreter und praxisorientierter. Genauere Informationen zum Regelwerk finden sich in diesem Artikel des IFA.

Sind die neuen UVV rechtlich bindend?


IDie Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger stellen autonomes Recht dar. Das bedeutet, dass die Vorschriften unabhängig von parlamentarischen Gesetzgebungsorganen erlassen werden können. Sie sind damit rechtlich keine Richtlinien, sondern gesetzliche Vorschriften, die ebenso eingehalten werden müssen wie Gesetze. Daher gilt etwa die DGUV V 68 verbindlich für alle in Deutschland eingesetzten Flurförderzeuge (§ 1 Abs. 1 DGUV V 68).

Hubwagen
Icons Fahrzeuge

UNSERE LEISTUNGEN

 

Die UVV-Prüfung stellt für jedes Unternehmen eine verbindliche Pflicht bezüglich der Arbeitssicherheit dar. Jede Firma ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in seinem Betrieb verantwortlich. Diese beinhalten neben der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, auch die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Maschinen.Das Kfz-Sachverständigen Büro Frank Glienke bringt durch seine Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge und Maschinen nach UVV- Prüfvorschrift zu prüfen.

GUTACHTEN & mehr

Auf unsere Leistungen ist Verlass. Deshalb vertrauen Sie der Nummer 1.

Unfallgutachten

Schnelle Hilfe und kompetente Beratung. Auf uns können Sie sich verlassen.

Wertgutachten

Was ist mein Fahrzeug noch wert? Wir ermitteln den richtigen Preis für Sie.

UVV Prüfung

Wir prüfen gewissenhaft und fair. Kfz, Land- und Baumaschinen, Flurförderzeuge

Kaufberatung

Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.

Kostenvorschlag

Schnell, kompetent und fair. Wir erstellen Ihnen umgehend ein passendes Angebot.

Oldtimergutachten

Der Profi in Sachen Oldtimergutachten.Wir haben jedes Teil im Blick.

SERVICE

Umfassender Service auf den Sie sich verlassen können ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Vor-Ort-Servce

Wir sind bei Bedarf schnell bei Ihnen vor Ort und handelm mit größter Sorgfalt stets im Sinne unserer Kunden.

Einsatzgebiet

Unser Einsatzgebiet umfasst schwerpunktmässig den deutschsprachigen Raum. Insbesondere sind wir in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern aktiv.

24 Stunden Service

Unser Team ist im Dauereinsatz für Sie. Zögern Sie nicht im Bedarfsfall unsere Nummer zu wählen. Wir sind für Sie da.

Unfallhilfe

Sollten Sie in einen Unfall geraten so zögern Sie bitte nicht umgehend mit uns in Kontakt zu treten. Mit der nötigen Ruhe helfen wir Ihnen gerne in Ihrer Notlage.

Gutachten

Auf unsere Gutachten können Sie sich zu 100% verlassen. Vertrauen Sie den Profis!

Qualtiät

Überzeugen Sie sich doch ganz einfach selbst von unserer Kompetenz. Unsere Stammkunden zählen seit Jahren auf uns als starken Partner.

Weiterbildung

Ständige Fortbildungen und Schulungen sind für unser Team wichtige Grundvoraussetzungen um die richtigen Entscheidungen im Sinne unserer Kunden zu treffen.

Fahrzeuge

Wir erstellen Gutachten für alle Fahrzeugtypen, so wie Motorräder, Fahrräder, Bau-und Landmaschinen, Industrie- und Marinemotoren.

KONTAKT

Das KFZ-Sachverständigen Büro Frank Glienke ist immer für Sie da! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Frank Glienke
KFZ-Sachverständiger
Gräflingsberg 21
24558 Henstedt-Ulzburg
Mobil: 0171 51 000 10
Tel.: 04193 809 427
info@fahrzeuggutachter.com