Der KFZ-Gutachter
für Henstedt-Ulzburg und Umgebung

SCHNELL - ZUVERLÄSSIG - KOMPETENT

KFZ, Bau- und Landmaschinen, Industrie- und Marinemotoren


Unfall gehabt?

Ich helfe Ihnen gerne weiter!

Die Enttäuschung und der Ärger nach einem unverschuldeten Unfall sind oftmals groß. Als Kfz-Sachverständiger helfe ich Ihnen qualifiziert, schnell und unkompliziert bei der Abwicklung Ihrer Schadenersatzansprüche. Einer der wichtigsten Bausteine in der Abwicklung Ihrer Ansprüche ist die Erstellung eines Haftpflichtschaden-Gutachtens. Die Kosten hierfür muss der Schädiger bzw. dessen Versicherung übernehmen. Nur mit einem qualifizierten und neutralen Gutachten werden Sie Aufschluss über die korrekte Schadenhöhe erhalten und damit die Möglichkeit haben, Ihre Ansprüche – auch gerichtlich – durchzusetzen.






Meine besonderen Leistungen! Schadengutachten


  • Ich übernehme die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung.
  • Ich biete Ihnen einen Vor-Ort-Service.
  • Ich versende das Gutachten sofort nach Fertigstellung per E-Mail an die Versicherung, den Anwalt und an Sie als Auftraggeber.
  • Sie zahlen keine Vorkasse, stattdessen rechne ich direkt mit der gegnerischen Versicherung oder Ihrem Anwalt ab.

  • Sie haben noch Fragen zum Thema Unfallgutachten oder möchten einen Termin vereinbaren? Kontaktieren Sie mich telefonisch unter 0171-5100010 oder per Mail an info@fahrzeuggutachter.com

    Mit einem Schadengutachten auf der sicheren Seite


    Oftmals verzichtet die Versicherung auch oberhalb eine Schadenhöhe von ca. 750,-€ bis 1000,-€ „großzügig“ auf die Erstellung eines Schadengutachtens und gibt sich mit einem Kostenvoranschlag zufrieden.
    Lassen Sie sich nicht Ihrer Rechte beschneiden! Nur mit einem qualifizierten Schadengutachten erhalten Sie Aufschluss über

  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert (im Totalschadenfall)
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Merkantile Wertminderung
  • und Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeuges.

  • Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag hat ein Gutachten beweissichernde Wirkung.









    Besser einen unabhängigen Kfz-Gutachter


    Gerne schickt auch die gegnerische Versicherung ihren eigenen Schadengutachter oder kümmert sich um die Reparatur Ihres Fahrzeuges. Dies müssen Sie nicht akzeptieren! Warum sollten Sie ausgerechnet Ihrem Unfallgegner das Urteil über die Schadenhöhe oder gar die Reparatur überlassen? Nur ich als unabhängiger Kfz-Sachverständiger werde die Schadenhöhe neutral, nach bestem Wissen und Gewissen kalkulieren. Nehmen Sie meinen ausgezeichneten Service in Anspruch, um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten.





    Warum ist es wichtig, dass ein Kfz Gutachter unabhängig ist?


    Ein unabhängiger KFZ Gutachter ist vor allem bei einem Unfall wichtig! Dieser arbeitet nicht im Auftrag von Versicherungen sondern in Ihrem Auftrag! Je weniger die Versicherungen bezahlen müssen, umso höher ist ihr Gewinn. Deshalb werden Gutachter direkt von den Versicherungen beauftragt, um die Schäden zu beurteilen, die dann von den Versicherungen bezahlt werden müssen. Bei der Festlegung des Reparaturwegs (muss ein Teil erneuert werden oder soll es wieder instand gesetzt werden?) gibt es verschiedene Auffassungen. Der billigste Weg ist nicht unbedingt der Beste für den Geschädigten. Daher ist es wichtig einen unabhängigen und freien Gutachter zu bestellen, denn Ihre Interessen sollten immer im Fokus stehen. Wir sind unabhängig und frei von jeder Versicherung.

    Darf ich den Gutachter selbst auswählen?


    Im Haftpflichtfall haben Sie freie Gutachterwahl!


    Wenn Sie der Geschädigte sind haben Sie immer die freie Gutachterwahl! Auch, wenn der Unfallgegner oder seine Versicherung schon einen Sachverständigen eingeschaltet hat. Denn wie schon erwähnt: Ihre Interessen als Geschädigter stehen immer im Mittelpunkt! Auch bei kleineren Schäden lohnt es sich oft, einen Kfz Gutachter hinzuzuziehen, denn selbst wenn es sich um einen Bagatell-Schaden handelt ist das für den Laien oft nicht direkt zu erkennen.

    Ausreichen würde ein Kfz Gutachter von der Versicherung des Unfallverursachers, allerdings ist davon abzuraten! Denn die Versicherungen haben immer ihr eigenes finanzielle Interesse.

    Wer muss den Kfz Gutachter bezahlen?


    Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers. Denn die Kosten des Kfz Gutachters gehören zu den Schadenskosten.

    Sind Sie selbst an dem Unfall schuld, wenn also ein Kaskoschaden vorliegt, dann schickt Ihre Versicherung einen Gutachter. Sollten Sie allerdings mit der Schadensfeststellung nicht zufrieden sein, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen. Bei diesem Verfahren beauftragen Sie einen weiteren Gutachter und durch einen Obergutachter werden beide Gutachten bewertet. Die anfallenden Kosten können bei einigen Rechtsschutzversicherer eingereicht werden.

    UNFALL WAS TUN?

    1. Zuerst einmal ruhig bleiben und anhalten
    2. Unfallstelle absichern Warnweste anziehen, Warnblinkanlage einschalten, Warndreieck aufstellen.
    3. Erste Hilfe Falls nötig Erste Hilfe leisten (Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!)
    4. Hilfe holen Verständigen Sie die Polizei, und wenn nötig auch die Feuerwehr. Bleiben Sie vor Ort, sonst begehen Sie Fahrerflucht
    5. Beweise sichern

    Sammeln Sie alle wichtigen Daten:

  • Die amtlichen Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
  • Die Namen & Anschriften der Verletzten, der Fahrzeughalter und -führer, der Unfallzeugen
  • Die Schäden & den Unfallvorgang

  • Sie können auch den Europäischen Unfallbericht ausfüllen
    Fotografieren Sie:
  • den Schaden,
  • den Unfallort,
  • die beteiligten Autos
  • Länge der Bremsspuren

  • Was steht in einem Kfz Gutachten?


    In einem Kfz Gutachten wird ein Schaden von einem Kfz Sachverständigen nachprüfbar und nachvollziehbar beurteilt. Das Gutachten ist neutral und unabhängig zu erstellen und sollte auch für einen Laien gut verständlich sein. Den Umfang legt der Gutachter je nach Schadensart und –höhe oder nach Auftrag fest. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag werden im Kfz Gutachten auch Fahrzeug-Zustand, Gesamtlaufzeit, reparierte und nicht reparierte Vor- und Altschäden berücksichtigt. In einem Kurzgutachten ermittelt der Kfz Gutachter Schäden, für die kein komplettes Haftpflichtschadengutachten nötig ist. Das Kurzgutachten hat eine höhere Aussagekraft als der Kostenvoranschlag und wird durch Beweisfotos belegt. Außerdem werden die wichtigsten Fahrzeugdaten genannt und eine notwendige Reparaturkosten-Kalkulation aufgeführt. Ein Kostenvoranschlag hingegen besteht überwiegend aus einer Kostenkalkulation und wird bei geringeren Schäden erstellt. Der Umfang, aber auch die Kosten halten sich dabei eher gering und werden oft für die fiktive Abwicklung verwendet.

    Haftpflichtschaden, Teilkasko- & Kaskoschaden, Bagatellschaden & Totalschaden


    Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten des Schadens:

  • hat man ihn selbst verschuldet, dann ist es ein Kaskoschaden
  • ist jemand anderes schuld, dass handelt es sich um einen Haftpflichtschaden

  • Bei einem Haftpflichtschaden muss der Unfallverursacher dem Geschädigten alle Schäden ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Unfall niemals stattgefunden hat.

    Ein Unfallschaden unter 750 € nennt man Bagatellschaden. In diesem Fall muss die Versicherung des Unfallverursachers keinen Sachverständigen des Geschädigten zahlen. Dennoch sollten Sie einen Kfz Gutachter einschalten, denn selbst ein Kratzer im Lack kann heute schon über 750 € kosten.

    Wir entscheiden vor Ort, ob ein Kurzgutachten ausreicht und ersparen Ihnen Kosten und Ärger.

    Sind Sie selbst der Unfallverursacher, kann man auch den eigenen Schaden am Auto über die Versicherung abrechen. Allerdings werden die Kosten des Schadens nur zurückerstattet, wenn man eine Vollkaskoversicherung hat.

    Besitzt man eine Teilkaskoversicherung, die übrigens wesentlich günstiger ist, werden nur bestimmte Schadensfälle abgedeckt. Zum Beispiel:

  • Glasschäden
  • Schäden nach Diebstahl oder Hagel-, Wasser-, Brand- und Wildschäden.
  • ·

    Darf man eine Werkstatt seiner Wahl mit der Reparatur beauftragen?


    Als Geschädigter steht Ihnen selbstverständlich die Wahl der Werkstatt zu. Das gilt allerdings nicht für Kaskoschäden. In Ihrem Versicherungsvertrag sind diese Werkstätten meist genau festgelegt. Sollten Sie an einem Unfall schuld sein und eine Voll- oder Teilkaskoversicherung besitzen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei diesen Werkstätten reparieren lassen.

    Was bedeutet fiktive Abrechnung?


    Grundsätzlich muss die Versicherung für den kompletten Schaden aufkommen, der durch ein Gutachten ermittelt wurde, denn der Geschädigte kann verlangen, dass sein Fahrzeug in den Zustand versetzt wird, den er ohne Unfall gehabt hätte. Nun ist es aber dem Geschädigten erlaubt, sich dazu zu entscheiden, die von einem Kfz Gutachter ermittelten Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Dabei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Erstattet bekommen Sie dann aber nur die Netto-Kosten.

    UNSERE LEISTUNGEN

    Grundsätzlich muss die Versicherung für den kompletten Schaden aufkommen, der durch ein Gutachten ermittelt wurde, denn der Geschädigte kann verlangen, dass sein Fahrzeug in den Zustand versetzt wird, den er ohne Unfall gehabt hätte. Nun ist es aber dem Geschädigten erlaubt, sich dazu zu entscheiden, die von einem Kfz Gutachter ermittelten Reparaturkosten auszahlen zu lassen. Dabei spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Erstattet bekommen Sie dann aber nur die Netto-Kosten.

    Die UVV-Prüfung stellt für jedes Unternehmen eine verbindliche Pflicht bezüglich der Arbeitssicherheit dar. Jede Firma ist für die Einhaltung der Arbeitsschutzregeln in seinem Betrieb verantwortlich. Diese beinhalten neben der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten, auch die regelmäßige Prüfung von Fahrzeugen und Maschinen.Das Kfz-Sachverständigen Büro Frank Glienke bringt durch seine Kompetenz und Erfahrung mit, Fahrzeuge und Maschinen nach UVV- Prüfvorschrift zu prüfen.

    GUTACHTEN & mehr

    Auf unsere Leistungen ist Verlass. Deshalb vertrauen Sie der Nummer 1 im norddeutschen Raum.

    Unfallgutachten

    Schnelle Hilfe und kompetente Beratung. Auf uns können Sie sich verlassen.

    Wertgutachten

    Was ist mein Fahrzeug noch wert? Wir ermitteln den richtigen Preis für Sie.

    UVV Prüfung

    Wir prüfen gewissenhaft und fair. Kfz, Land- und Baumaschinen, Flurförderzeuge

    Kaufberatung

    Wir unterstützen und beraten Sie gerne bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeuges.

    Kostenvorschlag

    Schnell, kompetent und fair. Wir erstellen Ihnen umgehend ein passendes Angebot.

    Oldtimergutachten

    Der Profi in Sachen Oldtimergutachten.Wir haben jedes Teil im Blick.

    SERVICE

    Umfassender Service auf den Sie sich verlassen können ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

    Vor-Ort-Servce

    Wir sind bei Bedarf schnell bei Ihnen vor Ort und handelm mit größter Sorgfalt stets im Sinne unserer Kunden.

    Einsatzgebiet

    Unser Einsatzgebiet umfasst schwerpunktmässig Norddeutschland. Insbesondere Hamburg und Schleswig-Holstein und Randgebiete von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

    24 Stunden Service

    Unser Team ist im Dauereinsatz für Sie. Zögern Sie nicht im Bedarfsfall unsere Nummer zu wählen. Wir sind für Sie da.

    Unfallhilfe

    Sollten Sie in einen Unfall geraten so zögern Sie bitte nicht umgehend mit uns in Kontakt zu treten. Mit der nötigen Ruhe helfen wir Ihnen gerne in Ihrer Notlage.

    Gutachten

    Auf unsere Gutachten können Sie sich zu 100% verlassen. Vertrauen Sie den Profis!

    Qualtiät

    Überzeugen Sie sich doch ganz einfach selbst von unserer Kompetenz. Unsere Stammkunden zählen seit Jahren auf uns als starken Partner.

    Weiterbildung

    Ständige Fortbildungen und Schulungen sind für unser Team wichtige Grundvoraussetzungen um die richtigen Entscheidungen im Sinne unserer Kunden zu treffen.

    Fahrzeuge

    Wir erstellen Gutachten für alle Fahrzeugtypen, so wie Motorräder, Fahrräder, Bau-und Landmaschinen, Industrie- und Marinemotoren.

    ÜBER UNS

    Das inhabergeführte KFZ-Sachverständigen Büro Frank Glienke liegt zentral in Henstedt-Ulzburg. Daher sind bei Bedarf kurze Wege gerade im norddeutschen Raum wie zum Beispiel Hamburg oder Schleswig-Holstein garantiert. Durch seine jahrelange Erfahrung als Kfz- Mechaniker und geprüfter Meister bringt der unabhängige Sachverständige das nötige Know How und die Erfahrung für seine Tätigkeit mit. Durch seine Leidenschaft für Motoren und Kraftfahrzeuge können sich die Kunden immer zu100% auf sein Urteil verlassen. Eine faire und kundenorientierte Beratung steht genauso im Vordergrund, wie ständige Fort- und Weiterbildung.

    KONTAKT

    Das KFZ-Sachverständigen Büro Frank Glienke ist immer für Sie da! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    Frank Glienke
    KFZ-Sachverständiger
    Gräflingsberg 21
    24558 Henstedt-Ulzburg
    Mobil: 0171 51 000 10
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    info@fahrzeuggutachter.com